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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des SAAS (Software as a Service) Brand Print, der VON DER SEE GmbH (Anbieter).


1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots "Brandprint", das von der VON DER SEE GmbH (im Folgenden "Anbieter") bereitgestellt wird. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 14 BGB.
1.2 Für die Nutzung von Brandprint gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich für Brandprint und nicht für andere Dienstleistungen oder Produkte des Anbieters.


2. Angebote
2.1 Mündliche oder fernmündliche Angebote des Anbieters für Brandprint werden erst dann verbindlich, wenn die nachfolgende schriftliche Bestätigung vorliegt.
2.2 Die Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Auftragsbestätigung.
2.3 Gegenüber Unternehmern bleibt die Änderung der Preise vorbehalten. Gleiches gilt im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und bei Leistungserbringung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Leistungserbringung nicht unerheblich übersteigt.
2.4 Die im Angebot für Brandprint genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch sechs Wochen nach Eingang des Angebots beim Kunden.
2.5 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden diesem berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Testläufen oder Probeversionen, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Leistung verlangt werden.


3. Präsentation
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der vom Anbieter mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentation, individuelle Demoshops), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.


4. Aufträge
4.1 Vom Anbieter übermittelte Besprechungsprotokolle im Zusammenhang mit der Nutzung von Brandprint gelten als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht binnen einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt des Protokolls widerspricht. Der Anbieter wird bei Übersendung der Protokolle ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere digitale Assets, Datenbanken, Algorithmen und Softwarekomponenten), die der Anbieter erstellt oder erstellen lässt, um die vertraglich geschuldeten Leistungen im Rahmen von Brandprint zu erbringen, bleiben Eigentum des Anbieters. Eine Herausgabepfl icht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist der Anbieter nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist für die Funktionalität von Brandprint erforderlich.


5. Auftragserteilung an Dritte
5.1 Der Anbieter ist befugt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen im Rahmen von Brandprint Dritte zu beauftragen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
5.2 Der Anbieter ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.3 Aufträge an externe Dienstleister im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Brandprint erteilt der Anbieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung.


6. Gefahrübergang, Versand
6.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Sitz des Anbieters als Erfüllungsort für alle Leistungen im Rahmen von Brandprint.
6.2 Vom Kunden bereitgestellte Materialien jeglicher Art sind frei Haus an den Anbieter zu liefern. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Materialien, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Mengen oder Qualitäten. Für Mängel an diesen Materialien haftet der Anbieter nicht.
6.3 Sollten vom Kunden übergebene Gegenstände wie Manuskripte, Daten oder andere Materialien gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder sonstige Gefahren versichert werden sollen, obliegt es dem Kunden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Andernfalls haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Leistungserbringung und Mitwirkungspfl ichten
7.1 Leistungstermine für die Bereitstellung von Brandprint sind nur gültig, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluss bedarf auch die Bestätigung des Leistungstermins der Schriftform.
7.2 Die Einhaltung der Leistungsverpfl ichtung des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere etwaiger Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellung von Daten, Freigaben). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7.3 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 2 bzw. § 376 HGB ist. Der Anbieter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern infolge eines von ihm zu vertretenden Leistungsverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Leistungsverzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
7.4 Der Anbieter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Leistungsverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.5 Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe für Brandprint sind hinsichtlich Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich vom Anbieter bestätigt wird.
7.6 Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, befreien ihn für die Dauer ihrer Auswirkung von der Erfüllung seiner Leistungspflicht für Brandprint. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über solche Ereignisse zu informieren.
7.7 Dem Anbieter steht an vom Kunden bereitgestellten digitalen Inhalten ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu. Die vorgenannten Zurückbehaltungsrechte bestehen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
7.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden und des Anbieters bleiben vorbehalten.
7.9 Der Anbieter ist verpflichtet, Brandprint regelmäßig zu aktualisieren, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, kompatible Endgeräte und aktuelle Webbrowser zu verwenden, um auf Brandprint zuzugreifen. Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Schäden, die durch die Verwendung veralteter oder inkompatibler Soft- oder Hardware auf Seiten des Kunden entstehen.
Wartungen und Updates von Brandprint werden vom Anbieter durchgeführt und sind in der Nutzungsgebühr enthalten. Der Anbieter wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen können, rechtzeitig informieren. Ungeplante, notwendige Wartungsarbeiten zur Behebung von Störungen oder Sicherheitslücken können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.


8. Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung
8.1 Die Rechnungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) werden unter dem Tage des Abgangs der Gesamt- oder Teillieferung bzw. bei gewünschter Einlagerung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlungsfristen beginnen mit Rechnungsdatum.
8.2 Bei einem Lieferumfang von über EUR 15.000,00 ist der Anbieter berechtigt, entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu fordern.
8.3 Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Diese sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
8.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
8.5 Preisanpassung bei automatischer Verlängerung Im Falle der automatischen Vertragsverlängerung nach Ziffer 19.4 behält sich der Anbieter das Recht vor, die vereinbarten Preise entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt veröff entlichte Preisindex für Dienstleistungen (Jahresdurchschnitt). Die Anpassung darf 5 % pro Verlängerungsjahr nicht überschreiten. Der Kunde wird über etwaige Erhöhungen 6 Wochen vor Wirksamwerden schriftlich informiert. Widerspricht der Kunde der Erhöhung innerhalb von 14 Tagen, endet das Vertragsverhältnis zum ursprünglichen Laufzeitende


9. Zahlungsverzug
9.1 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Anbieter Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Anbieter auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
9.2 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Anzeigenpflichten aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Anbeiter die Weiterveräußerung sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen und vom Auftraggeber verlangen, den Drittschuldner die Abtretung offenzulegen und diesen anzuweisen, Zahlungen mit schuld befreiender Wirkung nur noch an den Auftraggeber zu leisten. Die Offenlegung und Zahlungsanweisung kann auch vom Anbieter selbst vorgenommen werden. Der Auftraggeber hat dem Anbieter die Drittschuldner bekannt zu geben und alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, selbst oder durch Dritte sämtliche Unterlagen der Betriebs-, Lager- und Geschäftsbuchhaltung während des normalen Geschäftsbetriebs jederzeit einzusehen. Kommt der Auftraggeber seinen Anzeigenpflichten aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die sofortige Herausgabe ihres Sicherungsgutes zu verlangen und alle sonstigen Rechte aus Gesetz, Vertrag und diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen geltend zu machen. Insbesondere kann der Anbieter die Vorbehaltsware in unmittelbaren Besitz nehmen und sie nach vorheriger Androhung unter Anrechnung auf den Kaufpreis verwerten. Der Anbieter oder deren Beauftragte haben das Recht, während der normalen Geschäftszeit sämtliche Geschäftsräume einschließlich Lager- und Produktionsstätten zu betreten, um die unmittelbare Besitzverschaffung durchzuführen.
9.4 Der Anbieter verpflichtet sich, die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter. 9.5 An allen vom Auftraggeber übergebenen Materialien jeder Art wird dem Anbieter hinsichtlich sämtlicher Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht eingeräumt. 9.6 Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen Erhöht der Anbieter die Preise der Systemnutzung im Rahmen einer automatischen Verlängerung um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Preisanpassungsmitteilung außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Dieses Recht besteht nur, wenn die Erhöhung nicht auf gestiegene Material- oder Personalkosten zurückzuführen ist, die dem Anbieter nachweislich entstanden sind. Preiserhöhungen für Produkte (Werbemittel, Druckerzeugnisse) sind grundsätzlich marktüblich.


10. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Anbieter die gesetzlichen Rechte zu. Stattdessen steht dem Anbieter aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrecht des Auftraggebers ist, soweit er Kaufmann ist, gegenüber Zahlungsansprüchen dem Anbieter ausgeschlossen.

 

11. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
11.1 Die gelieferte Ware sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises zuzüglich Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten oder bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum des Anbieters. Der Auftraggeber ist berechtigt, vorbehaltsbelastete Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden dem Anbieter zur Sicherung ihrer Forderung bereits jetzt abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Er ist verpflichtet, den Anbieter von einer möglichen Gefährdung der Vorbehaltsmasse und der Sicherungsrechte unverzüglich zu verständigen, insbesondere dann, wenn Pfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen. Dasselbe gilt für den Fall einer beabsichtigten Geschäftsveräußerung oder Geschäftsstillegung sowie der Vorstellung eines Antrages auf Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens. Tritt der Auftraggeber in Moratoriumsverhandlungen mit allen oder einzelnen Gläubigern, so ist der Anbieter ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.
11.2 Lithos, Daten, Datenträger, Druckplatten, Trägerplatten, Stanzen, Master Tapes, Layoutentwürfe, Fotonegative, Dia-Positive u. dgl. bleiben Eigentum des Anbieters, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben und bezahlt sowie vom Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags angefordert worden sind. Für alle vorgenannten Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrags binnen vier Wochen nicht abgefordert werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

12. Nutzungsrechte/Urheberrecht
12.1 Der Anbieter wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreff ender Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für den Anbieter erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung des Anbieters.
12.2 Zieht der Anbieter zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird der Anbieter deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 12.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber kostenpfl ichtig übertragen.
12.3 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe des Anbieters, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
12.4 Der Auftraggeber darf die Leistungen des Anbieters nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben wurden. Der Anbieter ist als Inhaber der Urheberrechte befugt, seine Arbeiten zu signieren; ebenso ist er berechtigt, die von ihm geschaffenen Werbemittel im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. In Hinblick auf das beim Anbieter verbleibende Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne Zustimmung des Anbieters zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten veranlassen zu lassen.
12.5 Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen u. dgl. verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung beim Anbieter. Insbesondere bleibt dem Anbieter eine weitere Verwertung des im Rahmen des Auftrags erstellten Bildmaterials vorbehalten, es sei denn, dass Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen entgegenstehen. Hinsichtlich der Lieferungen, die Gegenstand eines Urheberrechts sind, wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Umfangs bzw. des Auftragszwecks eingeräumt. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. Für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine abredewidrige Verwendung haftet der Anbieter nicht. Ein Nachdruck oder eine Vervielfältigung auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Anbieters nicht zulässig.
12.6 Für die Prüfung des Rechtes zur Vervielfältigung aller Vorlagen, die der Anbieter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt bekommt, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
12.7 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
12.8 Verwendet der Anbieter im Rahmen des Auftrags Bildmaterial des Auftraggebers, obliegt es dem Auftraggeber, die erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten Personen einzuholen. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der abgebildeten Personen, hat der Auftraggeber den Anbieter von diesen Schadenersatzansprüchen freizuhalten.
12.9 Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller vom Anbieter vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel. Unterbleibt eine solche Prüfung und führt dies zu einem Schaden, so haftet der Anbieter nur dann, wenn ihm oder seinen Hilfspersonen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Außer im Falle vorsätzlicher Handlungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den Wert seiner Eigenleistung an dem Werbemittel, das die Rechtsverletzung beinhaltete.

 

13. Schweigepflicht
Der Anbieter verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebs des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.


14. Versicherungen, Lagerkosten
Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, Druckstärke, reproduktionsfähige Vorlagen, Negative usw., haftet der Anbieter bei Transport und Aufbewahrung nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dem Anbieter bzw.seinen Hilfspersonen anzulasten ist. Die Haftung ist – außer im Falle vorsätzlicher Handlungen – in der Höhe auf den tatsächlich gezahlten Herstellungswert der beschädigten Sache beschränkt; soweit die Reparatur oder Neuerstellung höhere Kosten verursachen würde, haftet der Anbieter für diese zusätzlichen Kosten nicht. Wünscht der Auftraggeber eine Versicherung gegen Feuer oder Diebstahl, so hat er diese selbst zu besorgen. Das gilt auch für Druckstücke des Auftraggebers, die bei den Druckereien lagern.


15. Gewährleistung/Haftung
15.1 Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, setzen Mängelansprüche voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Mängelrügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechende Obliegenheiten zur Untersuchung und Mängelrüge treff en den kaufmännischen Auftraggeber auch, wenn es sich beim zugrunde liegenden Auftrag um einen Werkvertrag handelt. Die Untersuchungs- und Mängelrügepfl icht betriff t sämtliche vom Anbieter übersandten Teilleistungen gesondert, also z. B. auch Ausfallmuster.
15.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsbelastung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
15.3 Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir weiterhin, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspfl icht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
15.4 Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
15.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
15.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Absätzen 18.1 bis 18.6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pfl ichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
15.8 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


16. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dasselbe gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.


17. Mengen- und Qualitätstoleranzen
17.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % zu akzeptieren. Der Prozentsatz erhöht sich bei Verwendung von Farben und besonders schwierigen Erzeugnissen auf 15 % und, wenn das Papier von der Druckerei aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papierindustrie beschafft wurde, auf deren Sätze.
17.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren kann es zu Abweichungen vom Original kommen. Mit normalen, branchenüblichen Abweichungen muss daher stets gerechnet werden. Dasselbe gilt für branchenübliche Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Aufl agendruck.
17.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proofs und Auflagendruck.


18. Satz- und Druckfehler
18.1 Satz- und Druckfehler werden vom Anbieter in geringem Umfang kostenfrei berichtigt. Abänderungen, die aufgrund der Unleserlichkeit des Manuskripts oder einer Abweichung von der Satz- und Druckvorlage – insbesondere durch Besteller- und Autorenkorrekturen – erforderlich werden, berechnet der Anbieter nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, neueste Ausgabe, maßgebend, sofern nicht „lt. Manuskript“ anders verlangt worden ist.
18.2 Korrekturabzüge, Andrucke und Layouts etc. sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Anbieter mit einem Genehmigungsvermerk zurückzugeben. Der Anbieter haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
18.3 Bei Änderungen nach Druckgenehmigung an Text, Bild, Farbe u. a. gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstands zu Lasten des Auftraggebers.


19. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
19.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
19.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
19.4 Vertragsdauer bei Dauerschuldverhältnissen Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (z.B. Wartung, Hosting) 12 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Dies gilt ausdrücklich auch für Dienstleistungen der Marke Brandprint, soweit diese nicht projektbezogen vereinbart wurden
19.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Bei berechtigtem Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin
19.6 Außerordentliche Beendigung Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist,
  • eine Partei wiederholt gegen wesentliche Vertragspfl ichten verstößt,
  • Insolvenzantrag über das Vermögen einer Partei gestellt wird. Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes schriftlich erfolgen
  • Schlussbestimmungen


Rechteeinräumung
Nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden räumt der Anbieter (VON DER SEE GmbH) dem Kunden für die Nutzung des SaaS "Brandprint" ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.


Eigenwerbung
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter (VON DER SEE GmbH) die Erlaubnis, die Geschäftsbeziehung zum Zwecke der Eigenwerbung in angemessener Weise öff entlich darzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Anbieter von "Brandprint" hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.


Vertraulichkeit
Der Anbieter (VON DER SEE GmbH) wird alle ihm im Rahmen der Nutzung von "Brandprint" zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Informationen des Kunden streng vertraulich behandeln. Diese Geheimhaltungspfl icht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus.


Sonstiges

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der VON DER SEE GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öff entlichen Rechts oder öff entlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Die VON DER SEE GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB für "Brandprint" zu ändern. Kunden werden über Änderungen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Bei berechtigtem Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schriftformerfordernis Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Stand: 25. Februar 2025